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Zunächst ist es wichtig, genau zu analysieren, was genau vorgefallen ist. Wenn du mit illegalen Substanzen von der Polizei erwischt wurdest sind einige Faktoren ausschlaggebend, wie zum Beispiel die Menge

Bezüglich Menge, gibt es zwei Möglichkeiten: Mengen unterhalb der Grenzmengenverordnung und Mengen oberhalb der Grenzmengenverordnung:

  1. Du wirst mit einer Menge UNTERHALB der Grenzmenge erwischt: In diesem Fall wird dir wahrscheinlich GAR NICHTS passieren. Du wirst zur Polizei geladen werden, wo du ALLES ABSTREITEN wirst. ACHTUNG: Die Polizei ist gut darin so zu tun als wäre sie dein Freund DOCH DAS SIND SIE NICHT (!!!!). Es ist auch legal bei der Polizei zu lügen, wenn man sich sonst selbst belasten würde. In der Rechtsliteratur heißt dieser Grundsatz "Nemo tenetur se ipsum accusare". Du kannst die Aussage auch komplett verweigern, was oft das beste ist!

    Wenn du den Pflichttermin bei der Polizei hinter dich gebracht hast und brav alles abgestritten hast, wirst du nach so 1 Stunde wieder gehen dürfen, nachdem du deine Aussage unterschrieben hast.

    Diese Aussage geht dann an 2 Wege: 1) der gerichtliche Weg und 2) der behördliche Weg

    1: Der gerichtliche Weg ist schnell vorbei. Nachdem du den Pflichttermin bei der Polizei erledigt hast, bekommst du Post vom Gericht, dass die Anzeige fallen gelassen wird.....Also alles easy <3 (dauert so 6-12 Wochen in der Regel)

    2: Der behördliche Weg ist immer ein bisschen zufällig aber meistens passiert nichts, dies kommt aber auf deinen Wohnsitz und die jeweilige Behörde an. Grundsätzlich geht deine Aussage bei der Polizei an: Führerscheinbehörde, Gesundheitsbehörde, Waffenbesitzbehörde und Jugendamt. Solange du keine Waffen oder Kinder hast, ist das schlimmste, was dir passieren kann, dass du einen lästigen Suchtberatungstermin hinter dich bringen musst. Diesen MUSST du auch wahrnehmen. Nach dem Termin ist alles vorbei und du kannst wieder konsumieren. 

  2. Du wirst mit einer Menge OBERHALB der Grenzmenge erwischt: ES GNADE DIR GOTT!! Je nach Richter und Menge ist mindestens mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen

 

Doch woher weiß man, wieviel einer Substanz noch als "Konsummenge" gelten? DIes steht in der österreichischen "Grenzmengenverordnung". ACHTUNG: In der Grenzmengenverordnung geht es um die REINSUBSTANZ (Cannabis findest du in der Grenzmengenverordnung unter "Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten"). Diese findest du unter folgendem Link:

 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011056